Was muss ein Immobilienmakler-Subunternehmer mitbringen?
Jeder Subunternehmer benötigt eine gültige Gewerbeanmeldung sowie eine Erlaubnis nach §34c GewO. Darüber hinaus erwarten wir ein selbstständiges Arbeiten, ein hohes Maß an Kundenorientierung und die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung. Eine eigene Haftpflichtversicherung wird ebenfalls vorausgesetzt.