Ob kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten, hier sind Antworten auf häufige Fragen zur Immobilienwelt.
In der Regel sind Sie nicht der einzige Interessent für die Wohnung und sollten sich deshalb entsprechend sorgfältig auf die Besichtigung vorbereiten. So können Sie alle wichtigen Fragen klären und einen guten ersten Eindruck beim Vermieter hinterlassen. Folgende Unterlagen empfehlen wir, einzureichen:
Unser Tipp: Mit einem gepflegten Erscheinungsbild und Höflichkeit gewinnen Sie einen Vermieter schneller für sich, als in Jogginghosen und mit einem unfreundlichen Umgangston. Übertriebenes Anbiedern ist jedoch auch nicht ratsam und Sie sollten unbedingt pünktlich sein.
Wie setzen sich die Mietkosten zusammen?
Die Mietkosten setzen sich aus dem Kaltmietpreis und den Nebenkosten zusammen.
Unser Tipp: Achten Sie auf Zusatzkosten wie GEZ, Strom, Internet etc., denn diese sind meist nicht in der Miete enthalten.
Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von 125 Euro je Reparatur muss der Mieter selbst tragen, die jährlichen Kosten dürfen allerdings nicht mehr als sechs Prozent der Jahresbruttomiete betragen.
Hinsichtlich der Kündigungsfrist gilt: normalerweise beträgt sie drei Monate und der Mieter kann nach einer Kündigung ohne Angabe von Gründen zum Ende des übernächsten Monats ausziehen. Manche Mietverträge enthalten jedoch Sperrfristen, die beide Parteien dazu verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum (höchstens vier Jahre) nicht vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch gibt es befristete Mietverträge, in denen die Dauer des Mietverhältnisses schon vor dem Einzug fixiert wird.
Unser Tipp: Nehmen Sie sich Zeit, um den Mietvertrag genau zu lesen und fragen Sie bei Unklarheiten nach.
Seit dem 1. Juni 2015 muss in Deutschland die Person den Makler bezahlen, die ihn bestellt. In der Regel ist das also der Vermieter, es sei denn Sie haben explizit einen Makler damit beauftragt, eine passende Wohnung zu finden. Unser Tipp: Auf www.jedermann-immobilien.de finden Sie eine noch größere Auswahl an Mietwohnungen und Verkauf Wohnungen.
Auch Bayern hat zum 1. August 2015 die Mietpreisbremse eingeführt, um Sie als Mieter vor gravierenden Mietpreissteigerungen zu schützen. Damit darf die Miete bei neu geschlossenen Mietverträgen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Neubauten sowie umfangreich modernisierte Wohnungen sind jedoch von der Mietpreisbremse ausgenommen. Zudem darf der Vermieter von ihnen weiterhin den Mietpreis des Vormieters verlangen, selbst wenn dieser den gedeckelten Mietpreis überschritten hat.
Unser Tipp: Durch die Mietpreisbremse ist die Nachfrage nach Wohnungen in München noch stärker gestiegen. Sehen Sie sich bei der Wohnungssuche deshalb auch im Umland von München nach geeigneten Wohnungen um. Eine große Auswahl finden Sie zum Beispiel auf www.mietwohnungsboerse.de.
Die Mietkosten setzen sich aus dem Kaltmietpreis und den Nebenkosten zusammen.
Unser Tipp: Achten Sie auf Zusatzkosten wie GEZ, Strom, Internet etc., denn diese sind meist nicht in der Miete enthalten.
Hausgeld muss zahlen – und schon vor dem Kauf einplanen – wer eine Eigentumswohnungerwirbt. Dabei handelt es sich um eine Art Nebenkostenabrechnung für Eigentümer, die neben den Betriebskosten auch die Ausgaben für die Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes beinhaltet. Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Reinigung, Gebäudeversicherung, Fahrstuhl, Hausmeister, Schornsteinfeger oder Gärtner sind hier nur einige der Posten – und nicht jeder kann auf die Mieter umgelegt werden.
Wieviel Hausgeld anfällt, ermittelt die Hausverwaltung anhand eines Wirtschaftsplanes, der von der Eigentümerversammlung genehmigt werden muss. Mit einem Verteilungsschlüssel, der auf dem Anteil am Gemeinschaftseigentum basiert, werden die Hausgeld-Kosten auf die Eigentümer umgelegt. Wie hoch der jeweilige Miteigentumsanteil ist, hängt von der Wohnfläche und dem Verbrauch ab und kann ebenfalls dem Wirtschaftsplan entnommen werden.
Am Jahresende erstellt die Verwaltung dann eine Abrechnung, fehlende Beträge müssen nachgezahlt werden, Überschüsse werden zurückerstattet.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung umfassend über die Beschaffenheit des gesamten Gebäudes und über das Baujahr. Denn selbst, wenn das Hausgeld niedrig erscheint: ist die Immobilie in einem schlechten Zustand und sind Mängel zu sehen, könnten schon kurz nach dem Kauf Reparatur-Kosten auf Sie zukommen. Sehen Sie sich den Wirtschaftsplan an und die Protokolle der Eigentümerversammlungen, vergleichen Sie Gebäudeversicherungen und Handwerkerpreise.
Mit der Bezahlung des Kaufpreises ist es beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung nicht getan. Es entstehen verschiedene Kaufnebenkosten, die sich – je nach Objekt – auf bis zu 15 Prozent des Kaufpreises summieren können.
Neben der Courtage für den Makler, kommen bei einem Immobilienerwerb auch Kosten für den Notar auf den Käufer zu. Zu einem Satz von 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises erstellt er die notwendige, beglaubigte Urkunde für die Kaufabwicklung. Auch der Kaufvertrag muss gesetzlich beglaubigt werden – ebenfalls Kosten, die vom Käufer zu tragen sind.
Mit rund 0,5 Prozent der Kaufsumme schlägt die Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt zu Buche. Das Grundbuch gibt Auskunft über alle Grundstücksrechte wie zum Beispiel Eigentum, Hypotheken oder Grundschulden.
Auch das Finanzamt besteht auf seinem Anteil und fordert die Grunderwerbssteuer ein. Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Gesamtkaufpreises (Stand: 21.10.2015) Die Notarkosten können Sie hier berechnen.
Für die Aufnahme eines Darlehens können neben Zinsen und Tilgungsraten weitere Kosten anfallen wie zum Beispiel Wertermittlungsgebühren. Diese betragen ca. 0,2 bis 0,5 Prozent der Darlehenssumme. Wird der Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen, können Banken zudem Bereitstellungszinsen verlangen. Höhe und Startdatum der Berechnung sind in der Regel mit der Bank verhandelbar und können bis zu 0,25 Prozent der Kreditsumme je Monat betragen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf eingehend über die Art und Höhe der anfallenden Kaufnebenkosten. Lassen Sie sich außerdem vom Notar ausführlich den Grundbuchauszug und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen erläutern. Zudem werden in die Grunderwerbssteuer unter gewissen Umständen bestimmte mitgekaufte Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen nicht einbezogen und gegebenenfalls vor der Berechnung vom Kaufpreis abgezogen. Hierzu empfehlen wir die Konsultation eines Notars oder Steuerberaters.
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler erhält, wenn er ein Haus oder eine Wohnung erfolgreich vermittelt hat. Als erfolgreich wird die Vermittlung dann angesehen, wenn der Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Erst, wenn dieser Geschäftsabschluss erfolgt ist, wird die Courtage fällig.
Zwar ist für die Erzielung der Maklercourtage ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler erforderlich und die Höhe der Courtage wird in der Regel schriftlich fixiert. Doch ein solcher Vertrag muss nicht zwingend schriftlich zustande kommen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich bereits im Vorfeld über die Höhe und Zusammensetzung der Maklercourtage und vereinbaren Sie sie schriftlich – so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Der Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 Pflicht beim Verkauf und der Vermietung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Denn was bringt ein günstiger Kauf- oder Mietpreis, wenn die Energiekosten die Ersparnis verschlingen? Deshalb soll der Energieausweis die Energieeffizienzeines Hauses oder einer Wohnung dokumentieren.
Der Ausweis besteht aus vier Seiten, die Auskunft darüber geben, wie viel Energie für die Heizung und Warmwasseraufbereitung gebraucht wird. Da sich die Angaben auf das gesamte Gebäude beziehen, ist ein Rückschluss auf eine spezifische Wohnung nicht möglich.
Die Farbskala des Energieausweises zeigt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Je nach Art des Ausweises erfolgt hier der theoretische Energiebedarf beziehungsweise der tatsächliche Energieverbrauch – je grüner die Skala, desto energieeffizienter die Immobilie.
Ein Energieverbrauchskennwert gibt die Energieeffizienz in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KfW/m²a) an – entweder als Energiebedarfs- (Bedarfsausweis) oder als Energieverbrauchskennwert auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis). Zudem nennt der Energieausweis Vergleichswerte für ähnliche Gebäude und Angaben zu Modernisierungsmöglichkeiten.
Unser Tipp: Lassen Sie sich unbedingt schon bei der ersten Besichtigung eine Kopie des Energieausweises aushändigen. Sie haben gesetzlich das Recht dazu und können so die Energiewerte mehrerer Objekte vergleichen und in Ihre Kaufentscheidung einfließen lassen. Enthält der Energieverbrauchskennwert keinen Warmwasseranteil, sollten Sie – abhängig vom Gebäudetyp – zwischen 20 und 40 kWh Energie dafür einkalkulieren.
Ob in digitaler oder gedruckter Form – das Exposé ist in der Regel die erste Informationsquelle für eine Immobilie und enthält eine Fülle wichtiger Daten, Zahlen und Fakten.
Fotos aller Räume und gegebenenfalls der Außenanlage sollen Ihnen einen ersten Eindruck vom Haus oder von der Wohnung verschaffen. Auch Angaben zur Objektart, Wohnfläche, Bezugstermin, Zimmeranzahl, Baujahr, Miet- oder Kaufpreis, Nebenkosten, gegebenenfalls vorhandene Ausstattung, Kaution oder Courtage dürfen darin nicht fehlen.
Mit der gesetzlich verpflichtenden Einführung des Energieausweises müssen die wichtigsten Eckdaten des Energieausweises nun bereits im Exposé (auch in Anzeigen!) genannt werden. Verfügt das Gebäude über einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis? Welche Heizungsart nutzt es? Wie sieht der Endenergieverbrauch aus? Das sind nur einige Angaben zum Energieausweis, die in einem professionellen Exposé aufgeführt werden.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Objektbeschreibung, die sich unter anderem mit der Lage, dem Zustand und der Ausstattung beschäftigt. Doch auch mögliche alternative Nutzungsarten können hier genannt sein.
Unser Tipp: Seit einiger Zeit werden Interessenten schon bei der Betrachtung des Exposés gebeten zu erklären, dass sie über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Damit will die EU Sie als Verbraucher schützen.
Damit die Weichen für die sichere Immobilienfinanzierung rechtzeitig gestellt werden, sollten Sie sich damit schon beschäftigen, ehe Sie überhaupt mit der Suche nach einem Haus oder einer Wohnung beginnen. Experten empfehlen zum Beispiel, für den Immobilienkauf grundsätzlich 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital aufzubringen, um gute Finanzierungskonditionen zu erhalten.
Die Zahl der Kreditanbieter ist groß, ebenso die Vielfalt der Darlehensangebote, und ein intensiver Vergleich ist unerlässlich. Setzen Sie bei der Finanzierung nicht nur auf einen Hypothekenkredit, sondern achten Sie auf einen Mix verschiedener Modelle.
Beispielsweise kann es Sinn machen, einen Teil des Darlehens über einen Bausparvertrag zu finanzieren, zusätzlich einen Bankkredit aufzunehmen und unter Umständen einen Kredit von der KfW-Bank. Auf diese Weise profitieren Sie von unterschiedlichen Laufzeiten mit verschiedenen Möglichkeiten eventueller Sondertilgungen. Da auch die Zinsbindung bei einem Mix nicht für alle Kredite zur gleichen Zeit endet, erhalten Sie auch hier mehr Flexibilität.
Unser Tipp: Prüfen Sie, welche staatlichen Zuschüsse für Sie in Frage kommen und informieren Sie sich über eventuelle Steuervorteile, die der Immobilienkauf mit sich bringt.
Lassen Sie sich außerdem Raum für Sondertilgungen, denn bei einer Erbschaft oder der Auszahlung einer Lebensversicherung können Sie damit die Rückzahlungsphase deutlich verkürzen.
Die Kreditunterlagen geben der Bank unter anderem Aufschluss über Ihre Kreditwürdigkeit und über das Kauf- oder Bauobjekt. Hinzu kommen Angaben und Nachweise zur Beleihbarkeit.
Privatpersonen brauchen für die Bonitätsprüfung:
Selbständige oder Freiberufler brauchen:
Auch Wertpapierauflistungen und -abrechnungen, Mietverträge oder Rentenbescheide als Vermögensnachweise vorgelegt werden und der Kreditnehmer stimmt mit dem Antrag einer Bonitätsprüfung bei der Schufa zu.
Darüber hinaus fordert die Bank auf Informationen über die Immobilie oder das Grundstück – die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen oder eine Immobilie neu bauen möchten.
Weitere vorzulegende Dokumente sind in der Regel:
Unser Tipp: Unter Umständen können auch noch andere Sachwerte als Kreditsicherheiten eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Kunstobjekte, Wertpapiere, Aktien oder Bausparverträge. Da die Beleihungsgrenzen dieser Objekte jedoch stark variieren können, sollten Sie sich über die Möglichkeiten frühzeitig informieren. Auch eine personenbezogene Sicherheit in Form einer Bürgschaft kommt als Kreditsicherheit in Frage.
Im Alter mietfrei wohnen und außerdem das Eigenheim ganz individuell gestalten – das sind in der Regel die ausschlaggebenden Gründe für einen Immobilienkauf. Entscheidend für die Kaufentscheidung ist, dass die Finanzierung sicher und die Immobilie vor dem Eintritt in den Ruhestand abbezahlt ist, denn erst, wenn das der Fall ist, wird die Immobilie zur Zusatzrente.
Kaufinteressenten sollten sich deshalb bewusst sein, dass der Erwerb einer Immobilie langfristige Verpflichtungen wie zum Beispiel auch Steuern und Versicherungen mit sich bringt. Und auch, wenn sie abbezahlt ist, müssen Rücklagen für Instandhaltungskosten und anfallende Reparaturen gebildet werden.
Aus Gründen der Flexibilität entscheiden sich viele Menschen trotz des Traums von den eigenen vier Wänden für eine Mietwohnung. Wer aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen muss, hat bei einer Mietwohnung weniger Aufwand und ist schneller im neuen Zuhause. Auch die im Gegensatz zur Kaufimmobilie niedrigeren laufenden Kosten einer Mietwohnung spielen bei der Entscheidung meist eine wichtige Rolle. Außerdem müssen sich Mieter weder um Reparaturen noch Instandhaltung des Gebäudes kümmern.
Unser Tipp: Lassen Sie vor dem Kauf einer Immobilie von bankenunabhängigen Experten Ihre aktuelle und langfristige Finanzlage eingehend analysieren. Diese können Ihnen auch erklären, wie sich beispielsweise Familienplanung oder andere Umstände auswirken können und Ihnen bei Bedarf das richtige Darlehen vermitteln. Generell raten wir zu einem Eigenheim, wenn die Zinsen niedrig sind und möglichst viel Eigenkapital vorhanden ist. Und nicht vergessen: In Lagen mit hohen Mieten sowie einer sehr guten Infrastruktur wird die Immobilie auch an Wert gewinnen.
Viele Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten, unterliegen folgenden Irrtümern:
Dabei ist eine Immobilie letztendlich immer genau das wert, was der Interessent bereit ist, dafür zu zahlen. Und Letzterer kennt sich in der Regel schon sehr gut mit den lokalen Immobilienpreisen aus, hat sich in der Umgebung bereits mehrere Objekte angesehen und weiß, was er für sein Geld erwarten kann.
Unser Tipp: Verlassen Sie sich beim Verkauf nicht auf Ihr Bauchgefühl, vage Annahmen oder Auskünfte von Nachbarn, sondern ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie neutral. Informieren Sie sich, wieviel Geld vergleichbare Objekte gebracht haben und wie sich der lokale Immobilienmarkt entwickelt. Falls Ihnen das alles zu aufwändig ist, beauftragen Sie einen Gutachter oder professionelle Immobilienmakler wie uns, um garantiert den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Bei einem Verkauf auf eigene Faust können von der Verkaufspreisfindung bis zur Schlüsselübergabe gut und gern viele Monate ins Land gehen, denn als Laie fehlt Ihnen in der Regel das nötige Hintergrundwissen, um beispielsweise den Immobilienwert zu ermitteln, alle Unterlagen zusammenzustellen, die richtigen Vermarktungskanäle zu finden, die nötigen Werbemittel zu erstellen, Besichtigungen zu organisieren und vieles mehr. Wenn Sie dazu noch mit dem falschen Preis in den Verkauf starten und deshalb keinen Käufer finden, kann aus einem Sprint schnell ein Marathon werden, denn je länger eine Immobilie auf dem Markt ist, desto skeptischer werden Kaufinteressenten und umso mehr steigt das Risiko, gar nicht oder nur zu einem wesentlich niedrigeren Preis verkaufen zu müssen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon vor dem Verkaufsstart umfassend über die Vielzahl der Aufgaben und Herausforderungen, die auf Sie zukommen und überlegen Sie sorgfältig, ob Sie Ihnen wirklich gewachsen sind. Wägen Sie genau ab, ob Sie mit Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers nicht doch das bessere Geschäft machen. Ein Verkauf mit uns zum Beispiel dauert in der Regel nur ca. acht Wochen und bringt Ihnen garantiert den bestmöglichen Preis – Sie sparen viel Zeit, schonen Ihre Nerven und gewinnen mehr rechtliche sowie finanzielle Sicherheit.
Ehe der Verkauf beginnt, brauchen Sie zahlreiche Dokumente und Unterlagen, um zum Beispiel ein wirksames Exposé erstellen zu können. Dazu gehören zum Beispiel:
Unser Tipp: Planen Sie vor Verkaufsbeginn auch ausreichend Zeit ein, um Ihre Immobilie ansprechend herzurichten. Dazu gehören nicht nur notwendige Reparaturen und unter Umständen Modernisierungsmaßnahmen, sondern auch die Berücksichtigung der verschiedenen Käuferzielgruppen. Eine junge Familie mit Kindern betrachtet ihr potenzielles neues Zuhause unter anderen Gesichtspunkten als zum Beispiel ein Arztehepaar oder Interessenten im Ruhestand.
Zunächst sollten Sie davon ausgehen, dass die Mehrheit der Interessenten berufstätig ist und sich auch die Abende und Wochenenden entsprechend freihalten. Darüber hinaus ist es wichtig, das Haus oder die Wohnung für jeden Besichtigungstermin gründlich zu reinigen und individuell vorzubereiten, damit sich jeder Interessent sofort wie zuhause fühlt. Ein angenehmes Raumklima trägt dazu ebenso bei wie Ordnung und Sauberkeit.
Bei der Besichtigung selbst sollte von der Begrüßung bis zur Verabschiedung immer ein freundlicher, respektvoller Umgang herrschen – auch bei zum Teil akribischen oder unangenehmen Nachfragen seitens des Interessenten. Mit einem schnellen Durchschleusen lässt sich bei den Summen, um die es in der Regel geht, kein potenzieller Käufer abspeisen und es sollte genug Zeit eingeplant werden. Das gilt auch für die Zeit nach der Besichtigung, wenn es darum geht, am Interessenten dranzubleiben, nachzuhaken und spätere Fragen zu beantworten.
Unser Tipp: Überlegen Sie genau, wem Sie Ihre Tür öffnen, denn es gibt tatsächlich zahlreiche Interessenten, die eigentlich überhaupt keine Kaufabsicht haben, sondern sich nur einmal umsehen möchten, wie andere Menschen leben – oder Sie sogar ausspähen wollen. Finden Sie deshalb im Vorfeld heraus, ob es sich um echte Interessenten oder Immobilientouristen handelt, denn schließlich haben Sie weder Zeit noch Geld zu verschenken.
Sicher, Vorlagen im Internet gibt es viele. Doch sind sie wirklich noch auf dem neusten rechtlichen Stand? Und wie können Sie darin individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Käufer unterbringen? Darüber hinaus geht ohne notarielle Beglaubigung ohnehin nichts.
Unser Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie den Vertragsentwurf von einem Notar anfertigen, auf den Sie sich zuvor mit dem Käufer geeinigt haben. Erarbeiten Sie etwaige Änderungen gemeinsam mit dem Käufer und lassen Sie den Vertrag erst beurkunden, wenn alle Vertragsänderungen beschlossen sind und die Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.
Bei der Objektübergabe müssen alle Schlüssel und Objektunterlagen sowie Versicherungsdokumente übergeben werden. In einem gemeinsamen Protokoll sind alle Zählerstände wie Strom, Wasser, Gas etc. aufzuführen. Käufer und Verkäufer müssen dieses Protokoll unterschreiben und die Energieversorger darüber zu informieren.
Unser Tipp: Nehmen Sie die Objektübergabe ausschließlich zu dem Termin vor, der im Kaufvertrag vereinbart wurde, denn nur so können die vom Notar vorgeschlagenen und im Kaufvertrag festgehaltenen Sicherungsmechanismen greifen.
Das Mietrecht ist komplex und wird durch häufige Urteile des Bundesgerichtshofes nicht eben leichter zu durchschauen. Die wichtigsten Pflichten für Vermieter sind:
Gerät Ihr Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, dürfen Sie das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen. Das ist der Fall, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten in einen Zahlungsrückstand gerät, der mehr als eine Monatsmiete beträgt. Außerordentlich kündigen dürfen Sie auch, wenn der Mieter über mehrere Monate hinweg mindestens zwei Monatsmieten Rückstand angesammelt hat.
Ihr Mieter stört den Hausfrieden, indem er die Nachbarn immer wieder mit Lärm belästigt oder ihnen Gewalt androht? Oder nutzt er die Wohnung auf eine vertragswidrige Art, weil er darin zum Beispiel unerlaubt ein Geschäft betreibt? Dann haben Sie ebenfalls das Recht, ihm fristlos zu kündigen. Sie sollten in solchen Fällen jedoch vorher die Beschwerden sorgfältig protokollieren und die Polizei verständigen.
Unser Tipp: Mahnen Sie vor einer fristlosen Kündigung Ihren Mieter schriftlich ab und setzen Sie ihm eine Frist, bis wann er sein Verhalten ändern muss. Bei der Kündigung selbst müssen Sie die Kündigungsgründe ausführlich nennen, erläutern und idealerweise mit Protokollen untermauern. Die fristlose Kündigung wird dann wirksam, sobald der Mieter sie erhalten hat.
enn Sie Ihre Immobilie nachvollziehbar für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder wie zum Beispiel eine Pflegekraft brauchen, können Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Ein möglicher Grund für einen Eigenbedarf kann beispielsweise sein, dass die vermietete Wohnung im Gegensatz zu Ihrer eigenen barrierefrei ist und Ihr Ehepartner eine krankheitsbedingte Gehbehinderung hat. Allerdings: Gerichte prüfen Kündigungen wegen Eigenbedarfs bei Klagen ganz genau. Für den genannten Beispiel-Fall bedeutet dies: Wenn Ihr Ehepartner die Gehbehinderung schon hatte, als der Mieter eingezogen ist, erscheint die Kündigung wenig plausibel.
Unser Tipp: Geben Sie die Gründe für die Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben sehr ausführlich an. Um sicherzugehen, dass das Kündigungsschreiben einer möglichen Klage standhält, sollten Sie es vorab von einem Fachmann prüfen lassen.
Mit Einführung der Mietpreisbremse in Bayern darf die Miete bei neu geschlossenen Mietverträgen nur noch höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten sowie umfangreich modernisierte Wohnungen sind davon ausgenommen. Des Weiteren dürfen Sie als Vermieter den Mietpreis des Vormieters verlangen – auch dann, wenn dieser über der zehn Prozent-Grenze gelegen hat.
Unser Tipp: Verschaffen Sie sich mit dem Mietspiegel einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete, um zu erfahren, wie hoch Sie die Miete maximal erhöhen dürfen. Auf Wunsch helfen Ihnen unsere erfahrenen Vermietungsspezialisten gerne dabei und beraten Sie zudem über mögliche Mietformen, Modernisierungsmaßnahmen sowie vieles mehr.
Wenn Sie einen Suchwunsch bei Jedermann-Immobilien hinterlegen, werden Sie umgehend informiert, sobald eine Immobilie verfügbar ist, die Ihren hinterlegten Kriterien entspricht. Wir senden Ihnen neue und passende Immobilien bequem per E-Mail mit Link zum Exposé und direkten Ansprechpartner zu.
Ihren persönlichen Suchwunsch legen Sie in Ihrem Login-Bereich an, nachdem Sie sich kostenlos registriert haben.
Sobald eine passende Immobilie in die Vermarktung geht, werden Sie per E-Mail informiert.
Nein! Wenn Sie einen Suchwunsch bei uns hinterlegen möchten, legen Sie sich Ihr eigenes Konto in unserem Login-Bereich mit eigenem Passwort an. Auf dieses Konto haben Sie allein Zugriff. Dort können Sie Ihre persönlichen Daten und hinterlegten Suchkriterien jederzeit einsehen und abändern.
Sobald ein auf Ihre Suchkriterien passendes Objekt bei uns in die Vermarkung geht, werden Sie automatisch informiert. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit Link zum Exposé und direkten Ansprechpartner für das Objekt.
Je präziser Ihre Angaben für Ihre Wunsch-Immobilie in unserem Suchagenten sind, desto höher ist die Chance, ein Objekt vorgeschlagen zu bekommen, das Ihren Wünschen entspricht. Sie erhöhen damit die Reichweite Ihrer Anfrage und erhalten mehr Objektvorschläge.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Kaufimmobilie sind, können Sie Ihren Suchwunsch für die Objektarten Wohnungen, Häuser und Grundstücke hinterlegen. Suchen Sie eine Immobilie als Investment, dann nutzen Sie unseren Suchagenten.
Ja, über Ihr persönliches Konto in unserem Login-Bereich können Sie Ihre Suchkriterien jederzeit ändern.
Ja, Sie können über Ihr persönliches Konto in unserem Login-Bereich mehrere Suchwünsche hinterlegen.
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